„Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in sozialen Initiativen oder in der Nachbarschaftshilfe, das Ehrenamt verdient nicht nur Wertschätzung, sondern auch konkrete Unterstützung“, betont Svenja Stadler anlässlich des jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 2025, mit dem die Umsetzung der ersten Maßnahmen des Zukunftspakts Ehrenamt auf den Weg gebracht wurden. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement spürbar zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen. „Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt schaffen wir Verbesserungen, von denen auch die Engagierten und Vereine im Landkreis Harburg profitieren.“

Zu den im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossenen Maßnahmen gehören die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige wird vereinheitlicht und ebenfalls auf 3.300 Euro angehoben. Die Änderungen sollen jeweils zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Zusätzlich profitieren gemeinnützige Vereine von höheren steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten, was ihre Arbeit deutlich erleichtert: Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. 

„Die Maßnahmen aus dem Steueränderungsgesetz sind aber nur der Anfang“, so Stadler. „Im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamt sind weitere Schritte zur Entlastung und Förderung des Engagements geplant.“ Dazu gehört insbesondere der gezielte Abbau bürokratischer Belastungen, zum Beispiel durch Vereinfachungen des Vereins- und Datenschutzrechts.