„Durch das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ stehen jetzt Mittel für dringend notwendige Modernisierungen von Einrichtungen und Anlagen auch im Landkreis Harburg zur Verfügung“, sagt Svenja Stadler. „Mit der sogenannten Sportmilliarde stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro bereit, um die Modernisierung vor Ort zu unterstützen – von Hallenbädern über Freibäder und Sporthallen bis hin zu Sportplätzen.“ Gefördert werden in erster Linie Sanierungsmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch Neubauten. In Abstimmung mit der Kommune kann dabei auch die Sanierung vereinseigener Anlagen gefördert werden.

Die Bandbreite ist groß: Ob energetische Sanierung einer Turnhalle, Modernisierung eines Freibads oder Erneuerung von Sportplatzanlagen – das Programm deckt unterschiedlichste Bedarfe ab. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 und acht Millionen Euro. „Damit können sowohl kleinere als auch große Vorhaben gefördert werden", so Stadler. Der Bundesanteil beträgt 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Kommunen im Nothaushalt sogar 75 Prozent. 

Zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. „Hier sind die Länder aufgefordert, diese Mittel ebenfalls konsequent für die Sportstätteninfrastruktur zu nutzen und eigene Programme aufzulegen", fordert Stadler.

Anträge können bis zum 15. Januar 2026 gestellt werden. Startschuss ist der 10. November. Da die Mittel schnell fließen sollen, hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen so zügig den Startschuss für das Programm gegeben.