Die gläserne Abgeordnete

Die Einkünfte von Bundestagsabgeordneten sind immer wieder das Objekt kritischer Berichterstattung. Die Öffentlichkeit erwartet zurecht vollständige Transparenz in Hinblick auf die Verdienste und eventuelle Nebeneinkommen ihrer Abgeordneten. Svenja Stadler verzichtet bewusst darauf, bezahlten Nebentätigkeiten nachzugehen und bezieht keine weiteren Einkünfte, um sich mit ganzem Einsatz ihrem Bundestagsmandat widmen zu können. Um eine umfassende Transparenz sicherzustellen, werden an dieser Stelle ihre gesamten Bezüge als Bundestagsabgeordnete für die Bürger in ihrem Wahlkreis dokumentiert.
Einnahmen
Diät Bundestagsabgeordnete
voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt - 10.012,89 EUR
Ausgaben
Steuerabzüge - 2.832,66 EUR
Krankenversicherung - 677,25 EUR
Pflegeversicherung - 147,54 EUR
Hiervon sind monatlich zu zahlen:
Mandatsabgabe Unterbezirk LK Harburg - 450,00 EUR
Mandatsabgabe Bezirk Hannover - 400,00 EUR
Mandatsabgabe Bund - 167,72 EUR monatlich
Hiervon sind jährlich zu zahlen:
Beitrag Deutsche Parlamentarische Gesellschaft - 300,00 EUR
Gesamt Netto 5312,72 EUR
Für mandatsbezogene Ausgaben erhält jedes Mitglied des Deutschen Bundestages eine steuerfreie Aufwandschpauschale. Zu den mandatsbezogenen Ausgaben zählen die Miete und Kosten für das Bürgerbüro in Seevetal, die Miete und Zusatzkosten für die Zweitwohnung in Berlin, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Website), weitere Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben, uvm.
Die Aufwandspauschale ist steuerfrei, ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden. Somit fällt der Verwaltungsaufwand für die Kontrolle weg. Aufgrund der Pauschale darf eine Bundestagsabgeordnete keine Ausgaben (Werbungskosten, Betriebskosten) für seine Arbeit von der Steuer abziehen. In vielen Fällen reicht die Pauschale nicht aus. Höhere Ausgaben werden jedoch nicht erstattet, und können auch nicht steuerlich abgesetzt werden.
Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungs- oder Tagesgeld. Werden Abstimmungen oder Sitzungstage verpasst (auch bei Krankheit), werden zwischen 20€ (bei genehmigter Dienstreise) und 100 € (bei unentschuldigtem Fehlen) pro Tag von der Entschädigung abgezogen.
Jedem Mitglied des Deutschen Bundestages steht die Bürokostenpauschale zur Verfügung. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern muss einzeln bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages abgerechnet werden.
Aus der Bürokostenpauschale werden unter anderem bezahlt:
Mobiltelefon + Mobilfunkvertrag
Telefone Wahlkreisbüro + Telefonvertrag
Erstellung und Pflege der Abgeordnetenhomepage
Software
Briefpapier und diverse Büromaterialien
Technische Geräte wie Laptops, Monitore, Farbdrucker, Scanner, Headsets, Freisprecheinrichtung usw.
Jedem Mitglied des Deutschen Bundestages stehen 22.795 € (Arbeitnehmer-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Die Mitarbeiterpauschale wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordneten ausgezahlt. Am Jahresende verfallen alle nicht verbrauchten Personalmittel. Svenja Stadler beschäftigt derzeit:
Zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen (Vollzeit und Teilzeit) und einen studentischen Beschäftigten (Teilzeit) in Berlin.
Zwei wissenschaftliche Mitarbeiter (Vollzeit und Teilzeit) und einen studentischen Beschäftigten (Teilzeit) im Wahlkreisbüro in Seevetal.
Darüber hinaus werden bestimmte Dienstreisen sowie die Entschädigung von Praktikanten aus der Mitarbeiterpauschale bezahlt.
Der Bundestag stellt den Bundestagsabgeordneten, ähnlich wie viele Arbeitgeber ihren Angestellten, bestimmte Leistungen bei Dienstreisen bereit. Diese sind:
Die Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin
Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse)
Flüge in Ausübung des Bundestagsmandates
Fahrten im Schlafwagen
Alle Ausgaben für Taxifahrten sowie Unterkunft und Verpflegung müssen aus der Aufwandspauschale bezahlt werden.
Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung stellt seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr dar. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt.
Die Altersentschädigung wird nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.