Das Reichstagsgebäude
Das Reichstagsgebäude

Die Einkünfte von Bundestagsabgeordneten sind immer wieder das Objekt kritischer Berichterstattung. Die Öffentlichkeit erwartet zurecht vollständige Transparenz in Hinblick auf die Verdienste und eventuelle Nebeneinkommen ihrer Abgeordneten. Svenja Stadler verzichtet bewusst darauf, bezahlten Nebentätigkeiten nachzugehen und bezieht keine weiteren Einkünfte, um sich mit ganzem Einsatz ihrem Bundestagsmandat widmen zu können. Um eine umfassende Transparenz sicherzustellen, werden an dieser Stelle ihre gesamten Bezüge als Bundestagsabgeordnete für die Bürger in ihrem Wahlkreis dokumentiert.

1. Abgeordnetenentschädigung und Bezüge: - 5.037,72 EUR/Monat netto

Diät Bundestagsabgeordnete

voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt - 10.323,29 EUR

Abzüge und Ausgaben (nicht ganz aktuell, wird im Moment überarbeitet)

Steuerabzüge - 2.832,66 EUR

Krankenversicherung - 677,25 EUR

Pflegeversicherung - 147,54 EUR

Hiervon sind monatlich zu zahlen:

Mandatsabgabe Unterbezirk LK Harburg - 450,00 EUR

Mandatsabgabe Bezirk Hannover - 400,00 EUR

Mandatsabgabe Bund - 167,72 EUR monatlich

Hiervon sind jährlich zu zahlen:

Beitrag Deutsche Parlamentarische Gesellschaft - 300,00 EUR

Gesamt Netto 5312,72 EUR

2. Aufwandspauschale: - 4.725,48 EUR/Monat (steuerfrei)

Für mandatsbezogene Ausgaben erhält jedes Mitglied des Deutschen Bundestages eine steuerfreie Aufwandschpauschale. Zu den mandatsbezogenen Ausgaben zählen die Miete und Kosten für das Bürgerbüro in Seevetal, die Miete und Zusatzkosten für die Zweitwohnung in Berlin, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Website), weitere Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben, uvm.

Die Aufwandspauschale ist steuerfrei, ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden. Somit fällt der Verwaltungsaufwand für die Kontrolle weg. Aufgrund der Pauschale darf eine Bundestagsabgeordnete keine Ausgaben (Werbungskosten, Betriebskosten) für seine Arbeit von der Steuer abziehen. In vielen Fällen reicht die Pauschale nicht aus. Höhere Ausgaben werden jedoch nicht erstattet, und können auch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungs- oder Tagesgeld. Werden Abstimmungen oder Sitzungstage verpasst (auch bei Krankheit), werden zwischen 20 Euro (bei genehmigter Dienstreise) und 100 Euro (bei unentschuldigtem Fehlen) pro Tag von der Entschädigung abgezogen.

3. Bürokostenpauschale: - 12.000 EUR/Jahr

Jedem Mitglied des Deutschen Bundestages steht die Bürokostenpauschale zur Verfügung. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern muss einzeln bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages abgerechnet werden.

Aus der Bürokostenpauschale werden unter anderem bezahlt:

Mobiltelefon + Mobilfunkvertrag

Telefone Wahlkreisbüro + Telefonvertrag

Erstellung und Pflege der Abgeordnetenhomepage

Software

Briefpapier und diverse Büromaterialien

Technische Geräte wie Laptops, Monitore, Farbdrucker, Scanner, Headsets, Freisprecheinrichtung usw.

4. Mitarbeiterpauschale: - 23.205 EUR (Arbeitnehmer-Brutto)/Monat

Jedem Mitglied des Deutschen Bundestages stehen 23.205 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Die Mitarbeiterpauschale wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordneten ausgezahlt. Am Jahresende verfallen alle nicht verbrauchten Personalmittel. Svenja Stadler beschäftigt derzeit:

Zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen (Vollzeit und Teilzeit) und einen studentischen Beschäftigten (Teilzeit) in Berlin.

Einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Vollzeit), eine Mitarbeiterin (Teilzeit) und einen studentischen Mitarbeiter (Teilzeit) im Wahlkreisbüro in Seevetal.

Darüber hinaus werden bestimmte Dienstreisen sowie die Entschädigung von Praktikanten aus der Mitarbeiterpauschale bezahlt.

5. Reisekosten

Der Bundestag stellt den Bundestagsabgeordneten, ähnlich wie viele Arbeitgeber ihren Angestellten, bestimmte Leistungen bei Dienstreisen bereit. Diese sind:

Die Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin

Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse)

Flüge in Ausübung des Bundestagsmandates

Fahrten im Schlafwagen

Alle Ausgaben für Taxifahrten sowie Unterkunft und Verpflegung müssen aus der Aufwandspauschale bezahlt werden.

6. Altersentschädigung

Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung stellt seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr dar. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt.

Die Altersentschädigung wird nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.