Stellungnahme zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz (§ 28a IfSG)
Svenja Stadler erklärt warum in der aktuellen Lage eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes notwendig ist und erläutert ihre Zustimmung zum Gesetzesvorhaben:
"Man kann über die Corona-Maßnahmen streiten, eine zu dominante Rolle der Exekutive zu Beginn der Pandemie kritisieren oder auf negative Folgen der Einschränkungen hinweisen, die wir uns auferlegen. Das alles gehört zu einer demokratischen Kultur dazu. Aber: Wenn die inhaltliche Ebene verlassen wird und die Rede von Rechten und Verschwörungstheoretikern eines „Ermächtigungsgesetz“ die Runde macht, dann ist das keine Kritik an der Reform des Infektionsschutzgesetzes, sondern haltlos, geschichtsvergessen und zerstörerisch.
Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht den Bundesländern bereits heute die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen und dabei auch, wenn nötig, zeitlich begrenzt in die Grundrechte einzugreifen. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch andauern wird, sollen die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nun mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz gesetzlich präzisiert werden. Dazu ist die Einführung eines neuen Paragrafen 28a im Infektionsschutzgesetz erforderlich, mit dem mögliche Schutzmaßnahmen der Länder beispielhaft konkretisiert werden.
Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz ist kein Ermächtigung-, sondern ein Begrenzungsgesetz. Das Parlament macht der Regierung klarere Vorgaben, welche Grundrechte wie lange und zu welchem Zweck eingeschränkt werden dürfen, wenn der Bundestag eine epidemischen Lage nationaler Tragweite nach eindeutigen Kriterien feststellt. Wir definieren zum Beispiel konkret, welches Infektionsgeschehen welche befristeten (!) Maßnahmen rechtfertigt, und dass die Bundesländer ihre Schutzmaßnahmen besser begründen müssen - hierbei müssen auch soziale oder wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt werden. Gerade in den sozialen Medien kursieren viele Falschinformationen zur Reform. Wir stärken die Rechte des Parlaments, wir schwächen sie nicht. Wir schützen die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern, die Meinungsfreiheit schränken wir nicht ein."
Auf der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion werden alle wichtigen Fragen zu den neuen Regelungen für die Corona-Maßnahmen beantwortet.