30. Januar 2023: Rede zur Wahlrechtsreform: für einen kleineren Bundestag!
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Ampelfraktion zur Änderung des Bundeswahlgesetzes in 1. Lesung beraten. Das derzeit gültige Wahlrecht sorgt dafür, dass der Bundestag immer größer wird. „Das wollen wir ändern“, erläutert Svenja Stadler. „Unser Ziel ist ein Bundestag mit 598 Abgeordneten. Das ist die gesetzlich vorgesehen Regelgröße.“
Die geplante Wahlrechtsreform sieht vor, die sogenannten Überhangmandate und Ausgleichsmandate abzuschaffen. An ihnen liegt es, dass der Bundestag derzeit 736 Abgeordnete hat. Überhangmandate erhalten Abgeordnete, die nur aufgrund ihres Direktmandats in den Bundestag einziehen konnten, obwohl ihre Partei nach dem Wahlergebnis eigentlich nicht so viele Sitze im Parlament bekommen hätte. Damit das Kräfteverhältnis im Bundestag durch diese Überhangmandate nicht verzerrt wird, gibt es die sogenannten Ausgleichsmandate: Die anderen Parteien erhalten dann ebenfalls weitere Kandidierende, damit das Verhältnis wieder das Wahlergebnis abbildet. „Von den Überhangmandaten profitiert besonders stark die CSU. auch deswegen haben CDU/CSU über 16 Jahre lang haben eine Verkleinerung des Bundestags verhindert. Uns ist daher besonders wichtig: Unser Gesetzentwurf betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Das einseitige Privileg für die CSU schaffen wir endlich ab“, so Stadler.