Svenja Stadler, Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und zuständige Berichterstatterin, erklärt zum Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke: 

„Ich begrüße den Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke ausdrücklich. Damit stärken wir die Prävention ernährungsbedingter Erkrankungen und schaffen Anreize für eine gesündere Ernährung im Alltag. Unser Ziel ist klar: Wir wollen es den Menschen leichter machen, sich gesund zu ernähren, und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Folgen eines übermäßigen Zuckerkonsums schützen.

Die Steuer setzt gezielte Anreize für die Hersteller, ihre Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken. Mit dem britischen Modell orientieren wir uns an einem bereits erprobten Ansatz, der auch von der FinanzKommission Gesundheit vorgeschlagen wurde.

Gleichzeitig ist es wichtig, die unterschiedlichen Voraussetzungen der Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere kleine und regionale Betriebe dürfen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Deshalb begrüßen wir, dass Kleinst- und Kleinunternehmen, etwa kleine regionale Brauereien, entlastet werden sollen. Die vorgesehenen Ausnahmen für Hersteller mit einer Jahresproduktion von weniger als 70.000 Litern sowie – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Freigabe – für Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu einer Million Litern tragen dazu bei, die Belastungen verhältnismäßig zu gestalten.

Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluierung ist wichtig. Sie wird zeigen, wie wirksam die Steuer ist und inwieweit sie dazu beiträgt, den Zuckergehalt von Getränken zu reduzieren. Auf dieser Grundlage müssen wir prüfen, welche weiteren Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind, um die Gesundheitsprävention nachhaltig zu stärken.“