Mit dem Tariftreuegesetz ist jetzt ein sozialdemokratisches Kernanliegen aus dem Koalitionsvertrag vom Bundestag beschlossen worden. Svenja Stadler freut sich über diesen aus ihrer Sicht überfälligen Schritt: „Wir wollen, dass öffentliche Aufträge ausschließlich an Betriebe gehen, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen als Standard haben. Wer öffentliche Aufträge und damit öffentliches Geld will, muss auch nach Tarif bezahlen“, so Stadler, denn: „Wer seine Beschäftigten ordentlich bezahlt, darf keine Wettbewerbsnachteile haben!“

Die Tarifbindung in Deutschland ist seit langem rückläufig: Im Jahr 1998 waren 73 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit Tarifverträgen tätig, im Jahr 2024 nur noch knapp die Hälfte. Dieser Entwicklung soll mit dem Beschluss etwas entgegengesetzt werden. Vom Hauptauftragnehmer bis zum Subunternehmen sind nun bei öffentlichen Aufträgen von allen Beteiligten branchenspezifische, tarifliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die Arbeitgeber müssen dabei grundsätzlich ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro vertraglich zusichern, die entsprechenden Standards (u.a. hinsichtlich Bezahlung, Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und Eingruppierung) bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. 

Mit dem Bundestariftreuegesetz wird zudem das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität direkt mit fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen verknüpft. Svenja Stadler: „Damit kommen die Investitionen bei denen an, die sie mit ihrer Arbeit umsetzen. Die Milliarden aus dem Sondervermögen dürfen keine indirekte Förderung von Niedriglöhnen sein! Wir ändern nun konkret etwas zugunsten von Beschäftigten und fair wirtschaftenden Betrieben.“