Im Bundestag stand letzte Woche der Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2023 zur Debatte. Svenja Stadler hielt während der Debatte des Bundestages am 15. Dezember eine Rede zum Nachtragshaushalt.

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Kredite, mit denen der Staat in einer Notsituation die Folgen einer Krise abmildert, bei Bedarf jedes Jahr neu beschlossen werden müssen. Um die Finanzierung zu sichern, hat der Bundestag eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes beschlossen.

Diese Vorgaben werden mit einem Nachtragshaushalt für das laufende Jahr umgesetzt. Letzte Woche wurde der Nachtragshaushalt im Bundestagsplenum debattiert und namentlich mit 414 Stimmen gebilligt. . Dabei beschließen wir für 2023 erneut die Ausnahme von der Schuldenbremse, wie es das Grundgesetz für den Fall einer außergewöhnlichen Notsituation vor-sieht. So sichern wir für das laufende Jahr nicht zuletzt die Hilfen für Verbraucher und Unternehmen ab, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergriffen haben, aber auch Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal.

SVENJA STADLERS REDE IM VIDEO