Die enorm gestiegenen Heizkosten könnten etliche einkommensschwächere Haushalte vor Herausforderungen stellen. Deshalb hat die Ampel-Koalition beschlossen, den einmaligen Heizkostenzuschuss deutlich zu erhöhen. Etwa 2,1 Millionen Menschen wird durch diese Änderung geholfen.

Wer erhält den Heizkostenzuschuss?

Berechtigt für die Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses ist jede Person, welche seit Oktober 2021 mindestens einmal Wohngeld, BAföG oder auch Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen hat.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Empfänger von Wohngeld in Singlehaushalten sollen 270 Euro bekommen, Zwei-Personenhaushalte 350 Euro und für jeden weiteren Bewohner pro Haushalt gibt es 70 Euro dazu. Studierende und Auszubildende sollen 230 Euro bekommen.

Muss der Zuschuss beantragt werden?

Nein, die Auszahlung erhalten alle Betroffenen automatisch, es muss kein Antrag gestellt werden.

Wie geht es weiter mit dem Heizkostenzuschuss?

Das Gesetz wurde im Bundestag verabschiedet. Jetzt wird an der Auszahlung gearbeitet. Diese soll möglichst zeitnah, im Idealfall bereits im Sommer stattfinden.

Wird es weitere Entlastungen geben?

Der Heizkostenzuschuss ist nur eine Maßnahme und wird nicht die letzte bleiben. Wir arbeiten auch an Entlastungen für andere Gruppen, die nicht von diesem Zuschuss profitieren. So müssen zum Beispiel auch Familien ohne Anspruch auf Wohngeld bei den gestiegenen Energiepreisen dringend unterstützt werden.