
9. Februar 2023: Ein großer Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen
„Die Mitgliederversammlungen sind das Herz eines jeden Vereins. Das gesetzliche Leitbild sieht die Versammlung in Präsenz vor. Während der Corona-Pandemie haben wir aber mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten. Jetzt haben wir eine dauerhafte Regelung gefunden“, so Stadler.
Die Abgeordnete erläutert dazu: „Ohne Satzungsänderungen kann das einberufende Gremium nun die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich. Ich bin sicher, dass diese neue Flexibilität das Engagement in Vereinen stärken wird.“