„Die wichtigste Nachricht zum reformierten Postgesetz ist die, dass die flächendeckende Versorgung auch künftig gesichert ist“, betont Svenja Stadler. „Die moderat verlängerten Laufzeiten mit gestiegener Zuverlässigkeit sorgen bereits jetzt dafür, dass auf Nachtflüge zur Verteilung von Briefen verzichtet werden kann.“ 

In seiner aktuellen Sitzung hat der Deutsche Bundestag das geltende Postgesetz von 1997 grundlegend reformiert, weil dies aus einer Zeit stammt, in der digitale Kommunikation und Onlinehandel noch in den Kinderschuhen steckten. „Der starke Rückgang der Briefmengen hat die Ausfinanzierung der flächendeckenden Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen vor große Herausforderungen gestellt“, sagt Stadler. Eine Reform sei nötig geworden.

Die Anzahl der Filialen und Briefkästen bleibt laut Reform erhalten. Darüber hinaus müssen sich zukünftig alle Unternehmen in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und werden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft. „Als Sozialdemokratin war es mir besonders wichtig, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen in der Paketbranche angeht. Dass die Auftraggeber in die Pflicht genommen werden und ihre Subunternehmen regelmäßig kontrollieren müssen, ist ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche“, erläutert die Abgeordnete. 

Hierzu würden auch die neuen Regelungen zum Umgang mit schweren Paketen beitragen. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssen Pakete über 20 Kilogramm künftig von zwei Personen zugestellt werden, außer es steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. „Bis Ende des Jahres wird in einer Verordnung definiert, welche Hilfsmittel hierfür in Frage kommen. Eine Sackkarre kann das im fünften Stock ohne Fahrstuhl sicher nicht sein“, so Stadler.