Bundesprogramm zur Förderung kommunaler Schwimmbäder
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist gestartet. „Insgesamt stehen zusätzlich zur sogenannten Sportmilliarde weitere 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung von Hallen- und Freibädern“, erklärt Svenja Stadler.
Kommunen können ihre Projekte bis zum 19. Juni 2026 einreichen. „Ich ermutige unsere Kommunen, sich um die Mittel aus diesem Förderprogramm zu bewerben, denn so könnten unsere Schwimmbäder vor Ort von den 250 Millionen profitieren.“
„Schwimmen ist Gesundheitsvorsorge, eine unerlässliche Basissportart und bietet Sicherheit – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Damit Schwimmunterricht stattfinden kann, Vereine Trainingszeiten bekommen und Familien Orte für Bewegung und Begegnung haben, brauchen wir intakte Bäder. Mit dem Programm leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Voraussetzungen für Sport, Teilhabe und Schwimmfähigkeit dauerhaft zu sichern.“
Das Programm richtet sich gezielt an Kommunen. Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte ist jedoch möglich.
Alle Details zum Programm gibt es auf folgender Internetseite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR):