„Die Voraussetzungen dafür, dass gesetzlich Krankenversicherte schneller an einen Arzttermin kommen, sind jetzt geschaffen“, freut sich Svenja Stadler. Mit der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Bundestag sei ein erster Schritt getan, um Versorgungslücken zu schließen.

Dazu werden die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung ausgebaut, dies es seit 2016 gibt und die bislang Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten vergaben. Zukünftig sollen sie rund um die Uhr für die ambulante Versorgung und für Notfälle ansprechbar sein. Sogar online und per App. „Bei der Suche nach einem dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinderarzt können die Servicestellen ebenfalls unterstützen.“

Ferner müssen laut Gesetz Vertragsärzte künftig mindestens 25 Sprechstunden wöchentlich für gesetzliche Versicherte anbieten. Bislang waren es 20. Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung müssen wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten. Diese Leistungen werden zusätzlich honoriert.

„Nicht zuletzt verbessern wir mit dem Gesetz die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen“, betont Stadler. Die in unterversorgten Regionen tätigen Ärztinnen und Ärzte erhielten dafür Zuschüsse, und die Kassenärztliche Vereinigung werde verpflichtet, in entsprechenden Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Alternativen vorzuhalten.

„Wichtig ist mir auch der Hinweis auf die Reform der Heilmittelverordnung im TSVG“, sagt Svenja Stadler. „Damit schaffen wir die Möglichkeit einer Blankoverordnung.“ Zwar bleibe die Indikationsstellung und Heilmittelverordnung Sache des Arztes, jedoch können die behandelnden Physiotherapeuten über die konkrete Heilmittelleistung sowie die Behandlungsfrequenz und –dauer selbst bestimmen. „Auch die Bezahlung der Physiotherapeuten verbessern wir mit dem Gesetz.“