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22. Februar 2019: Nach wie vor für Abschaffung von §219a

„Ich bin nach wie vor für die Abschaffung des §219a. Und das bleibt auch weiterhin das Ziel der SPD“, sagt Svenja Stadler zur aktuellen Entscheidung des Bundestages, nach der es Ärztinnen und Ärzten künftig erlaubt ist, auf ihren Internetseiten darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Betroffene Frauen bekommen die Informationen, die sie in einer Notlage benötigen.

„Die jetzt beschlossene Änderung ist ein Kompromiss, und Kompromisse gehören zur Demokratie“, so Stadler. Das sei immer noch besser als Stillstand. „Gleichwohl“, betont die Familienpolitikerin, „ist der Kompromiss zu §219a lediglich ein erster Schritt, mit dem am Ende die Situation der betroffenen Frauen und Ärztinnen und Ärzte verbessert wird. Ich hätte mir mehr gewünscht, aber das war mit der Union nicht zu machen.“

Das nun beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch sieht daher unter anderem Folgendes vor:

  • In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a StGB klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar.
  • Frauen werden leichter erfahren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer wird eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Liste wird auch über die jeweils angewandten Methoden informieren. Die Liste soll monatlich aktualisiert und verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte können auf diese Informationen verweisen.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Bundesärztekammer und weitere Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.
  • Der bundesweite zentrale Notruf „Schwangere in Not“ erteilt ebenfalls rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft.
  • Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Altersgrenze für Versicherte, die Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr heraufgesetzt wird. (Quelle: www.spdfraktion.de)

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