Dass im kommenden Herbst in der Stadt Buchholz die Mietpreisbremse eingeführt wird, ist so gut wie sicher. „Aus sozialdemokratischer Sicht hätte ich eine pauschale bundesweite Einführung am liebsten gesehen“, sagte Dennis Rohde, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Oldenburg. Nun obliege es den einzelnen Bundesländern, wo und wann sie sie einsetzen.

Auf Einladung Svenja Stadlers informierte Rohde, Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, in der Kantine des Buchholzer Rathauses über die Funktion einer Mietpreisbremse. „Die enorme Diskrepanz zwischen den Bestandsmieten und den Angebotsmieten ist das Hauptargument für die Einführung der Mietpreisbremse“, so Rohde.

Allein in 28 Regionen Niedersachsens lägen die Mieten bei über 7,30 Euro pro Quadratmeter. Hier müsse man eingreifen, um in Zukunft Wohnen für alle zu ermöglichen. Hier sieht auch die Niedersächsische Landesregierung Handlungsbedarf. Mit dem Bundesgesetz zur Mietpreisbremse wurde die Grundlage geschaffen. Nun sei es Aufgabe der Bundesländer, die Regionen entsprechend auszuweisen und eine Verordnung zu erlassen.

„Die Mietpreisbremse greift nur bei Wiedervermietungen“, betonte Rohde. „Dann darf der Mietpreis nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.“ Dass dies Instrument vorwiegend bei kleineren Wohnungen greifen wird, gestand Rohde gerne ein.

Buchholz‘ Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse gab zu Bedenken, dass die Nordheidestadt vergleichsweise wenig Bestandswohnungsbau zu verzeichnen habe. Einen gewissen Zweifel an der Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer Mietpreisbremse konnte er deshalb nicht verhehlen. „Mit ist wichtig, vor allem den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben“, so Röhse.

Von den Gästen der Informationsveranstaltung wurde ferner die Frage nach der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeworfen. Für Buchholz existiere kein Mietspiegel. Woran solle man sich also orientieren? Wenn die Verordnung des Landes vorliege, werde man im Rat über Lösungen beraten, so der Bürgermeister.

Faktencheck Mietpreisbremse