Der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Bundesteilhabegesetzes macht den Weg frei für mehr Gleichberechtigung, Teilhabe und Selbstbeteiligung von Menschen mit Behinderungen. „Das Gesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode“, sagt Svenja Stadler. „Erfreulich ist, dass der Kabinettsentwurf von heute gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April noch einmal zahlreiche Verbesserungen enthält.“

Diese betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten führt“, erklärt die Familienpolitikerin.

Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind.

Das Bundesteilhabegesetz schafft damit die Grundlage dafür, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. „Nichtsdestotrotz sehen wir aber auch noch weiteren Ergänzungsbedarf. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen“, kündigt Stadler an.