Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die ersten Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes und von Existenzgründerinnen und Existenzgründern beschlossen. Svenja Stadler: „Die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Deutschland werden damit von unnötigem bürokratischen Aufwand entlastet.“ Die Bürokratieentlastung für die mittelständische Wirtschaft summiert sich auf 744 Millionen Euro pro Jahr.

"Auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Harburg bedeutet das Bürokratieentlastungesetz erhebliche Erleichterungen", betont die SPD-Abgeordnete. "So werden sie in Zukunft ihrem Kerngeschäft mehr Zeit widmen können und größere Ressourcen für Investitionen haben." Letztendlich würden die Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministers die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes verbessern und zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen.

Die immense Erleichterung für Mittelständler und Existenzgründer wird vor allem durch eine Befreiung von Statistik- und Berichtspflichten erlangt. Allein diese Maßnahme entlastet rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr. Die mittelständische Wirtschaft wird um weitere 230 Millionen Euro entlastet, weil die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete künftig nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmalig vonnöten sind.

Außerdem hat das Kabinett beschlossen, das „one in, one out“-Prinzip einzuführen. Das bedeutet, dass in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen.