Pünktlich zum Internationalen Frauentag am 8. März verabschiedete der Bundestag jetzt das Gesetz zur Frauenquote und setzt damit ein erklärtes Ziel der SPD aus dem Koalitionsvertrag um. „Das ist ein Grund zum Feiern und ein historischer Tag in der Gleichstellungspolitik“, freut sich Svenja Stadler, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der am Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig entscheidend mitwirkte.

„Eine gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst ist manifestiert“, so Stadler. „Die Zeiten wirkungsloser freiwilliger Vereinbarungen sind damit beendet.“ Mit der Quote unterliegen Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen künftig der festen Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die ab 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsgesetz modernisiert.

„Die Einführung der Frauenquote, die für mehr Frauen in Führungspositionen sorgt, ist ein sehr bedeutender Schritt“, betont die Abgeordnete Stadler. „Aber nur einer von vielen, die auf dem Weg zur Gleichstellung zu gehen sind.“ Gleichstellung beziehe sich auf alle Lebensbereiche, nicht nur auf Karrierewünsche. „Deshalb wollen wir weiterhin ein starkes Gesetz zur Entgeltgleichheit, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern von noch immer 22 Prozent zu bekämpfen, eine Familienarbeitszeit sowie den Ausbau von Ganztags-Kitas und –schulen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kombination von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit muss für alle möglich sein – unabhängig vom Geschlecht.“