Die 25. BAföG-Novelle, die der Deutsche Bundestag vergangene Woche verabschiedet hat, bringt ab dem 1. August 2016 spürbare Verbesserungen für Auszubildende und Studierende. „Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge um 7 Prozent werden 110.000 junge Erwachsene zusätzlich von der Förderung profitieren. Das ist eine konkrete Maßnahme für mehr Chancengleichheit“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler.

Mit der Erhöhung der Bedarfssätze und einer Anhebung der Wohnkosten- und Sozialpauschalen steigen gleichzeitig auch die finanziellen Mittel, die den Geförderten monatlich zur Verfügung stehen. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich damit von 670 Euro auf 735 Euro monatlich.

Auch strukturell nimmt die BAföG-Reform einige wichtige Änderungen vor. Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird endlich geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und bürokratische Hürden abgebaut. Die Online-Antragsstellung, die ab 2016 bundesweit möglich sein soll, erleichtert und beschleunigt die Beantragung der Förderung.

Ab 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten der BAföG-Leistungen allein. „Dadurch werden die Länder um 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet. Dieses Geld werden die Länder in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren und damit die Bildungsfinanzierung nachhaltig stärken“, so Stadler. Das BAföG sei wie kein anderes bildungspolitisches Instrument ein Garant für Chancengleichheit. „Die SPD wird sich deswegen auch über diese Novelle hinaus für eine Weiterentwicklung des BAföG stark machen.“