Heute begehen wir das 50-jährige Bestehen des „Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“, das die Einsatzmöglichkeiten, Zulassungsvoraussetzungen für Träger und eine Altersgrenze im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) regelt. Von Anfang an war klar: Eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen muss sein. Ebenso galt die Maßgabe: Freiwillige dürfen nicht als kostengünstige Arbeitskräfte missbraucht werden.

Das FSJ hat sich in den vergangenen 50 Jahren zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Gemeinsam mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), das in den 90er Jahren eingeführt wurde, erfreuen sich die Jugendfreiwilligendienste bei jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren großer Beliebtheit. Sie sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements und wichtige Lernorte zwischen Schule und Ausbildung. Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermitteln sie fachliche, soziale und interkulturelle Fähigkeiten und stärken Selbständigkeit, Selbst- und Verantwortungsbewusstsein.

Einen großen Anteil an dieser Erfolgsgeschichte haben die zivilgesellschaftlichen Träger und Einsatzstellen, die die Jugendfreiwilligendienste organisieren. Sie sichern die Qualität, organisieren die pädagogische Begleitung und sorgen für Vielfalt in der FSJ-Landschaft

Die SPD-Bundestagsfraktion will den jungen Menschen gute und sinnvolle Rahmenbedingungen bieten. Dazu gehört, dass die Anerkennung gestärkt und Qualität garantiert wird. Stets muss klargestellt werden, dass es sich bei einem Freiwilligendienst eben nicht um eine Form der Erwerbstätigkeit oder um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme handelt, sondern um einen Dienst, der auch dem bzw. der Einzelnen einen großen Gewinn bietet und arbeitsmarktneutral ausgestaltet ist. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft wollen wir dafür sorgen, dass das Wohl der jungen Leute im Vordergrund steht.